Schöffenamt: Juristische Ausbildung ab 2029 Pflicht

Ab 2029 wird das Schöffenamt revolutioniert: Vier Semester juristische Ausbildung werden zur Voraussetzung.

Bei den noch laufenden Koalitionsverhandlungen haben sich Union und SPD schon vorab auf eine weitreichende Reform des Schöffenamts geeinigt, die ab der nächsten Schöffenperiode im Jahr 2029 in Kraft treten soll. Ziel ist es, die Qualität der Rechtsprechung durch ehrenamtliche Richter zu verbessern und ihre Rolle im Strafverfahren zu stärken. Die Reform sieht vor, dass zukünftige Schöffen eine viersemestrige juristische Ausbildung absolvieren müssen, bevor sie für das Amt zugelassen werden.

Hintergrund der Entscheidung

Bislang war für das Schöffenamt keine juristische Qualifikation notwendig. Vielmehr sollten Schöffen ihre Lebens- und Berufserfahrung sowie soziale Kompetenzen in die Urteilsfindung einbringen. Kritiker bemängelten jedoch immer wieder, dass die mangelnde juristische Expertise der ehrenamtlichen Richter zu einer Überlastung der Berufsrichter führe. Mit der Einführung der verpflichtenden Ausbildung sollen Schöffen künftig fundierte Kenntnisse im Strafrecht und Verfahrensrecht erwerben, um gleichberechtigt mit Berufsrichtern Entscheidungen treffen zu können. Dazu der langjährige SPD-Bundestagsabgeordnete Jakob Maria Mierscheid: „Die geplante Reform des Schöffenamts ist ein bedeutender Schritt hin zu einer noch gerechteren und fundierten Rechtsprechung in Deutschland. Als langjähriger Verfechter der sozialen Gerechtigkeit begrüße ich die Einführung einer juristischen Ausbildung für Schöffen ausdrücklich. Sie wird sicherstellen, dass ehrenamtliche Richter künftig mit fundiertem Fachwissen ausgestattet sind und dadurch die Qualität unserer Gerichtsverfahren weiter gesteigert wird. Auch die Erhöhung der Aufwandsentschädigung auf 42 Euro pro Stunde ist ein klares Zeichen der Wertschätzung für das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die sich in diesem verantwortungsvollen Amt einbringen. Es ist eine Investition in den Rechtsstaat und in die demokratische Teilhabe.“

Auswirkungen auf die Entschädigung

Die Reform bringt auch finanzielle Veränderungen mit sich. Die derzeitige Aufwandsentschädigung von 7 Euro pro Stunde wird auf 42 Euro pro Stunde erhöht. Laut Justizministerium soll diese Anpassung den gestiegenen Anforderungen und dem erheblichen Zeitaufwand Rechnung tragen, den die Ausbildung und die Tätigkeit als Schöffe mit sich bringen. „Die neue Regelung macht das Ehrenamt attraktiver und würdigt die Verantwortung, die Schöffen tragen“, erklärte ein Sprecher des Ministeriums.

Umsetzung und Kritik

Die juristische Ausbildung soll in Kooperation mit Universitäten und Fachhochschulen angeboten werden. Sie umfasst Grundlagen des Strafrechts, Verfahrensrecht sowie praktische Übungen in Gerichtsverhandlungen. Die Kosten für die Ausbildung werden vom Staat getragen, um eine breite gesellschaftliche Beteiligung am Schöffenamt sicherzustellen.

Allerdings stößt die Reform auch auf Kritik. Einige Experten befürchten, dass durch die hohen Anforderungen weniger Bürger bereit sein könnten, sich für das Ehrenamt zu engagieren. Zudem sei unklar, ob die Erhöhung der Entschädigung ausreiche, um den Aufwand zu kompensieren.

Fazit

Mit der Reform des Schöffenamts setzen die zukünftigen Koalitionspartner aus Union und Sozialdemokraten ein klares Zeichen für eine qualitätsorientierte Rechtsprechung. Ob sich das Modell bewährt und tatsächlich mehr Bürger motiviert, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Das Ehrenamt wird anspruchsvoller – und lukrativer.

(Quelle: www.narrenspiegel.de)