Der DVS-Bundesverband

Der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter wurde am 23. März 1993 im thüringischen Dingelstädt von den damals bestehenden Landesverbänden Nordrhein-Westfalen, Bayern, Brandenburg und Sachsen gegründet. Seit damals sieht er seine wesentlichen Aufgaben darin, die Gründung neuer Landesverbände zu initiieren, die Mitgliederzeitschrift „Richter ohne Robe“ herauszugeben und bundesweite Veranstaltungen vorzubereiten. Im Laufe der Jahre kamen die weitere Landesverbände hinzu; nunmehr sind es acht. Der Bundesverband leistet eigene verbandspolitische Arbeit und ist der bundespolitische Vertreter der Vereinigungen ehrenamtlicher Richterinnen und Richter in den Bundesländern.

Die DVS-Landesverbände und ihre Aufgaben

Sie halten den Kontakt zu den zuständigen Ministerien (Justiz, Arbeit und Soziales) und dem Landtag, vertreten also die Interessen der ehrenamtlichen Richterinnen gegenüber der Rechtspolitik auf Landesebene.

Ihnen obliegt die Unterstützung und Finanzierung der Arbeit der Regionalgruppen.

Die Erarbeitung und Durchführung eines Bildungsangebotes für ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie für interessierte Bürger in Zusammenarbeit mit Trägern der Erwachsenenbildung, der Landeszentrale für politische Bildung, den Volkshochschulen und privaten Bildungseinrichtungen ist eine wesentliche Aufgabe. Diese reicht von Schnupperkursen für Interessenten an einer Kandidatur bis zu Einführungs- und Fortbildungskurse für aktive ehrenamtlichen Richterinnen und Richter als Abend-, Tages- oder Wochenendveranstaltungen;

Die Information der Bevölkerung über die Bedeutung des Amtes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter stellt insbesondere vor den Wahlen der Ehrenamtlichen bzw. deren Berufung eine besondere Herausforderung dar, um geeignete und interessierte Bürgerinnen und Bürger für das Amt zu gewinnen.

Alle DVS-Landesverbände: