1. Ablauf der Schöffenwahl

Die Schöffenwahl 2023 für die Amtszeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2028 ist abgeschlossen. Alle berufenen Schöffen wurden inzwischen von den Gerichten informiert!

Die nächste Schöffenwahl findet im Frühjahr 2028 für die Amtsperiode 2029-2033 statt. Das Wahlverfahren ist zweistufig. Zunächst stellt jede Gemeinde bzw. Stadt im Frühjahr 2028 eine Vorschlagsliste für die Schöffen an den Amts- und Landgerichten auf, die von der kommunalen Vertretung beschlossen wird. Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen wird vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. Die Vorschlagsliste muss mindestens doppelt so viele Personen enthalten, wie vom Präsidenten des Land- bzw. Amtsgerichts als erforderliche Zahl der Schöffen vorgegeben wurde. Diese Vorschlagsliste geht an das zuständige Amtsgericht. Aus den Vorschlägen wählt der dort gebildete Schöffenwahlausschuss die erforderliche Zahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amts- und Landgerichte. Die Benachrichtigung, ob ein Bewerber gewählt wurde, erfolgt im Herbst 2028. Manche Gerichte versenden ihre Benachrichtigungen aber auch erst im Dezember.

Zu Beginn des Jahres 2028 rufen die Städte und Gemeinden dazu auf, sich für das Schöffenamt zu bewerben. Die Bewerbung muss an das zuständige Amt der Kommune geschickt werden, in der der Interessent wohnt. Wer Jugendschöffe werden möchte, muss seine Bewerbung beim Jugendamt einreichen.

Für Ihre Bewerbung können Sie ein Formular verwenden. Zusätzlich zu den gesetzlich geforderten Daten empfiehlt es sich, mit freiwilligen Angaben zu begründen, warum Sie Schöffe werden wollen. Das erleichtert den Vertretungen bzw. Schöffenwahlausschüssen die Entscheidung.

Bewerber für das Jugendschöffenamt sollen in der Jugenderziehung erfahren und erzieherisch befähigt sein. Ihre Qualifikation sollten Sie bei der Bewerbung verdeutlichen. Nicht nur Lehrer und Erzieher kommen für das Jugendschöffenamt in Betracht; auch Erfahrungen in der praktischen ehrenamtlichen Jugendarbeit können für das Jugendschöffenamt befähigen.

2. Bewerbung für das Schöffenamt

a. Prüfen Sie zunächst, ob Sie für das Amt eines ehrenamtlichen Richters bzw. einer ehrenamtlichen Richterin in Strafsachen geeignet sind und die Verantwortung für das Urteil über andere Menschen übernehmen wollen.
b. Überlegen Sie, ob Sie sich als Schöffin bzw. Schöffe in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) oder in Jugendstrafsachen bewerben wollen.
c. Erkundigen Sie sich, ob (und ggf. wann) in Ihrer Nähe eine Informationsveranstaltung über das Schöffenamt stattfindet.
e. Drucken Sie das Bewerbungsformular auf der Webseite www.schoeffenwahl.de aus, füllen es mit den geforderten Angaben aus und senden es an die Verwaltung Ihrer Gemeinde (wenn Sie sich als Schöffin bzw. Schöffe in allgemeinen Strafsachen bewerben wollen) oder an das für Ihre Gemeinde zuständige Jugendamt (wenn Sie Jugendschöffin bzw. -schöffe werden wollen).
f. In vielen Gemeinden ist es von Vorteil, sich von einer gesellschaftlichen oder politischen Organisation vorschlagen zu lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verwaltung.
g. Vergessen Sie in keinem Fall, den Bewerbungsbogen zu unterschreiben, wenn Sie von einer Organisation vorgeschlagen werden.
h. Ob Sie in die Vorschlagsliste aufgenommen wurden, erfahren Sie, wenn die Listen für eine Woche ausgehängt bzw. ausgelegt werden. Die Bekanntmachung erfolgt in der ortsüblichen Weise (z. B. Aushang, Amtsblatt, Tagespresse, Internet).
i. Sie können ein Mitglied des Schöffenwahlausschusses, das Ihr Vertrauen besitzt, auf Ihre Bewerbung aufmerksam machen und um Unterstützung bitten.
j. Wenn Sie vom Schöffenwahlausschuss Ihres Amtsgerichts gewählt wurden, erhalten Sie als Hauptschöffin bzw. Hauptschöffe von dem Amts- oder Landgericht, bei dem Sie in den nächsten fünf Jahren tätig sein werden, etwa im November/Dezember 2018 eine Benachrichtigung über Ihre Wahl zusammen mit den voraussichtlichen Terminen des Jahres 2019. Als Hilfsschöffin bzw. Hilfsschöffe erhalten Sie Nachricht von Ihrer Wahl und ggf. Ihrer Position auf der Hilfsschöffenliste.
k. Wenn Sie als Schöffin bzw. Schöffe gewählt wurden, sollten Sie sich über Grundlagen und Ethik des staatsbürgerlichen Ehrenamtes genauer informieren.

3. Deshalb Mitglied werden

Wir unterstützen Sie in Ihrem Amt: Wir vertreten Sie in allen die Ausübung des Amtes betreffenden Fragen, organisieren Fortbildungsveranstaltungen mit verschiedenen Kooperationspartnern, fördern den Erfahrungsaustausch mit anderen Schöffinnen und Schöffen und informieren Sie regelmäßig durch unsere Zeitschrift „Richter ohne Robe“.

Informationen über den Beitritt finden Sie hier!