Bericht zur Auftaktveranstaltung der Veranstaltungsreihe „Von der Straftat bis zur Resozialisierung“
Mühlhausen, 21.06.2024
Gestern fand die Auftaktveranstaltung zur Veranstaltungsreihe „Von der Straftat bis zur Resozialisierung“ in der Volkshochschule Unstrut-Hainichen statt. Zu dieser ersten Veranstaltung hatten sich zahlreiche interessierte Schöffinnen und Schöffen sowie der 1. Vorsitzende Thomas Koßwig eingefunden, um den Ausführungen des leitenden Oberstaatsanwalts (LOStA) Ulf Dieter Walther und des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft in Mühlhausen, Dr. Benedikt Ballhausen, zu lauschen.
Geschichtlicher Hintergrund
LOStA Ulf Dieter Walther eröffnete die Veranstaltung mit einem tiefgehenden Blick in die Geschichte der Staatsanwaltschaft. Er erläuterte, wie sich die Institution von ihren Anfängen im 19. Jahrhundert bis heute entwickelt hat. Dabei hob er hervor, dass die Staatsanwaltschaft ursprünglich als reine Ermittlungsbehörde ins Leben gerufen wurde, deren Aufgabe es war, die Strafverfolgung zu zentralisieren und damit effizienter zu gestalten.
Aufgaben der Staatsanwaltschaft
Im Anschluss daran ging Walther detailliert auf die heutigen Aufgaben der Staatsanwaltschaft ein. Er betonte, dass diese Behörde als „objektivste Behörde der Welt“ fungiere, da sie nicht nur Ankläger sei, sondern auch entlastende Umstände berücksichtigen müsse. Ihre Hauptaufgabe bestehe in der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, wobei sie sowohl Ermittlungen leite als auch die Anklage vor Gericht vertrete.
Gliederung der Staatsanwaltschaften in Thüringen
Der nächste Abschnitt der Präsentation bot einen Überblick über die Struktur der Staatsanwaltschaften in Thüringen. Es wurde erläutert, dass es in Thüringen mehrere Staatsanwaltschaften gibt, die jeweils für bestimmte Regionen zuständig sind. Dabei wird besonderer Wert auf spezialisierte Abteilungen gelegt, die sich beispielsweise mit Wirtschaftsdelikten, Umweltdelikten oder Jugendkriminalität beschäftigen.
Legalitätsprinzip und Opportunitätsprinzip
Ein wesentlicher Teil der Veranstaltung war der Erklärung des Legalitätsprinzips und des Opportunitätsprinzips gewidmet. Herr Walther erläuterte, dass das Legalitätsprinzip die Staatsanwaltschaft dazu verpflichte, bei Vorliegen eines Anfangsverdachts einer Straftat Ermittlungen aufzunehmen. Dies sorge für eine konsequente Strafverfolgung und verhindere Willkür. Demgegenüber stehe das Opportunitätsprinzip, welches der Staatsanwaltschaft unter bestimmten Umständen Ermessensspielräume gewähre, ein Verfahren einzustellen oder von einer Anklage abzusehen, wenn dies im öffentlichen Interesse liege oder es sich um geringfügige Straftaten handle.
Diskussion und Rückfragen
Die Ausführungen der beiden Referenten stießen auf großes Interesse und führten immer wieder zu Nachfragen und kurzen Diskussion. Zahlreiche Rückfragen der anwesenden Schöffinnen und Schöffen zeugten von der Relevanz und Aktualität der behandelten Themen. Besonders der Umgang mit geringfügigen Straftaten und die Entscheidungskriterien für die Anwendung des Opportunitätsprinzips standen dabei im Mittelpunkt.
Danksagung
Zum Abschluss der Veranstaltung bedankte sich Thomas Koßwig herzlich bei LOStA Ulf Dieter Walther und Dr. Benedikt Ballhausen für ihre informativen Vorträge. Unser besonderer Dank ging auch an Petra Franke, die Leiterin der Volkshochschule Unstrut-Hainichen, für die hervorragende Organisation und Bereitstellung der Räumlichkeiten.
Die Auftaktveranstaltung zur Reihe „Von der Straftat bis zur Resozialisierung“ war ein voller Erfolg und legte den Grundstein für weitere aufschlussreiche und fachlich hochwertige Diskussionen zu den unterschiedlichen Aspekten des Strafrechts und der Resozialisierung von Straftäter.