Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Magdeburg gesucht

Die Landeshauptstadt Magdeburg stellt aktuell die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen am Verwaltungsgericht Magdeburg zusammen. Diese Wahl erfolgt in Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, da die Amtszeit der derzeitigen Amtsinhaberinnen Anfang 2025 endet.

Wer kann sich bewerben?

Alle in Magdeburg lebenden, deutschen Staatsbürgerinnen ab 25 Jahren, die nicht im öffentlichen Dienst tätig sind, sind aufgerufen, sich für die neue Amtsperiode zu melden. Spezielle juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Als ehrenamtlicher Richterin nehmen Sie gemeinsam mit den Berufsrichterinnen an der Rechtsprechung teil und tragen maßgeblich zur Entscheidungsfindung bei.

Voraussetzungen für die Wahl

  • Wohnsitz in Magdeburg, Altmarkkreis Salzwedel, Börde, Harz, Jerichower Land, Salzlandkreis, Stendal
  • Kein Ausschluss von der Wählbarkeit oder Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden
  • Keine Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder in rechtspflegenden Berufen

Personen, die im öffentlichen Dienst oder in öffentlichen-rechtlichen Körperschaften arbeiten, sowie Angehörige bestimmter Berufsgruppen wie der Rechtspflege, sind von der Berufung ausgeschlossen.

Ihre Vorteile als ehrenamtlicher Richterin

  • Freistellung von der Arbeit an Einsatztagen
  • Erstattung des Verdienstausfalls (sowie Entschädigung nach dem JVEG)
  • Maximal zwölf Sitzungstage im Jahr

So bewerben Sie sich

Interessierte Magdeburgerinnen und Magdeburger können sich ab sofort beim Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung bewerben. Die Bewerbung erfolgt einfach und schnell über ein digitales Formular, das im Bereich „Wahlen von Schöffinnen und Schöffen“ verlinkt ist.

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfrist endet am 15. Oktober 2024 um 10.00 Uhr.

Übernehmen Sie Verantwortung und gestalten Sie aktiv die Rechtsprechung in Ihrer Stadt mit!

Die offizielle Pressemitteilung finden Sie hier.