Voraussetzungen für die Wahl zur ehrenamtlichen Richterin / zum ehrenamtlichen Richter
Wichtiger Hinweis: Informationen zur Bewerbung als ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht erhalten Sie bei der zuständigen Stelle in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Für die Wahl zur ehrenamtlichen Richterin oder zum ehrenamtlichen Richter im Verwaltungsgericht sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
Zwingende Voraussetzungen:
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- Mindestalter von 25 Jahren
- Wohnsitz innerhalb des zuständigen Gerichtsbezirks
Ausschlussgründe:
Vom Amt ausgeschlossen sind Personen, die:
- durch ein Gerichtsurteil die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben oder wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurden,
- gegen die ein Strafverfahren läuft, das den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nach sich ziehen kann,
- kein Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.
Zudem sollen Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.
Weitere Einschränkungen gemäß § 44a Deutsches Richtergesetz:
Nicht berufen werden sollen Personen, die:
- gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben,
- in der ehemaligen DDR als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes tätig waren oder diesen gleichgestellt sind.
Zur Überprüfung dieser Voraussetzungen kann der Präsident oder die Präsidentin des Verwaltungsgerichts eine schriftliche Erklärung der vorgeschlagenen Person verlangen.
Unvereinbare Ämter und Berufe:
Zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern können ferner nicht berufen werden:
- Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments oder der Landesparlamente,
- Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
- Richterinnen und Richter,
- Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
- Berufssoldatinnen, Berufssoldaten und Zeitsoldaten,
- Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Notarinnen, Notare sowie Personen, die gewerblich Rechtsangelegenheiten betreuen.
Diese Regelungen dienen der Sicherstellung der Unabhängigkeit und Integrität der ehrenamtlichen Rechtsprechung im Verwaltungsgericht.
Verwaltungsgerichte in Thüringen
Leider gibt es im Freistaat Thüringen bislang keine ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Oberverwaltungsgericht, wie es in einigen anderen Bundesländern bereits praktiziert wird.