Sachsen-Anhalt/Thüringen e.V. (VER-SAT)

Gründungsidee

GRÜNDUNGSIDEE FÜR EINEN REGIONALEN VEREIN FÜR EHRENAMTLICHE RICHTER

PRÄAMBEL:

Den Föderalismusgedanken umsetzend, den Demokratiegedanken stärkend, und entschieden für das Amt des ehrenamtlichen Richters eintretend haben sich Mitglieder von VERM e.V., Unterstützer und Schöffen aus den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Thüringen entschlossen einen eigenen Verein zu gründen mit dem sich die gesetzten Ziele noch erfolgreicher und regionaler umsetzen lassen.

ZIEL:

  • Nach § 30 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) üben Schöffinnen und Schöffen ihr Richteramt während der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Gleiches gilt für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an den anderen Gerichtszweigen.
  • Wir wollen durch Informations-, Aus- und Fortbildungsangebote die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter auf ihr Amt vorbereiten, in ihrer Handlungskompetenz unterstützen und ihre gleichberechtigte Mitwirkung am Rechtsfindungsprozess ermöglichen.
  • Wir wollen die Kommunikation der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter untereinander stärken. In Zusammenkünften, Vortragsveranstaltungen o.a. wollen wir den Mitgliedern “Vor Ort” Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion über rechtspolitische Themen geben.
  • Wir wollen die Beteiligung der Laien an der Rechtsprechung stärken und ausweiten. An jedem erstinstanzlichen Gericht soll es ehrenamtliche Richter geben.
  • Wir vertreten die rechtspolitischen Interessen der ehrenamtlichen Richter in allen die Ausübung ihres Amtes betreffenden Fragen der Gerichtsverfassung, des materiellen Strafrechts, des Verfahrensrechts, des Strafvollzugs; ebenso auch bei allgemein interessierenden Problemen der Kriminologie, der Vorbeugung von Straftaten und des Opferschutzes.
  • Wir fördern den Kontakt zu Organisationen, die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für dieses Amt vorschlagen, sowie zu Gerichten, Verwaltungen, Parlamenten und Parteien.
  • Wir suchen den Meinungs- und Erfahrungsaustausch zu Bewährungshilfe, Wohlfahrtsverbänden und zu sozialen Organisationen sowie den Berufsorganisationen von Richtern, Staats- und Rechtsanwälten.
  • Wir unterstützen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei der Ausübung ihres Amtes und sind Ansprechpartner in allen damit zusammenhängenden Fragen.
  • Wir organisieren neben den Mitgliederversammlungen auch öffentliche Veranstaltungen und beteiligen uns an landesspezifischen Veranstaltungen, um das Ehrenamt zu stärken.
  • Wir etablieren den „Deutschen Tag desehrenamtlichen Richters” und verbreiten diesen auf allen kommunalen und überörtlichen Ebenen.

ZWECK / MOTIVATION:

  • Um vorgenannten Ziele besser zu erreichen als es in dem überregionalen Verein VERM möglich ist, wollen die Teilnehmer einen eigenständigen Verein gründen, der sich dem Bundesverband der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (DVS) als Mitglied anschließt und diesen unterstützt und Unterstützung erfährt.
  • Der neue Verein will sich mit Organisationen auf Länderebene besser austauschen engeren Kontakt zum Parlament und den Abgeordneten halten und hier den ständigen Austausch zwischen den Ministerien, Gerichten und Verwaltungen suchen.
  • Die Regionalität hilft bei der Umsetzung von Zielen auf Landesebene.
  • Das Amt des ehrenamtlichen Richters soll deutlich in den Fokus der der Wahrnehmung der Gesellschaft rücken und die Voraussetzungen regelmäßig evaluiert werden.

UMSETZUNG:

  • Es soll sich für die Umsetzung der vorgenannten Ziele ein neuer Verein gründen.
  • Der neue Verein strebt eine Teilnahme an einem gestärkten zentralisierten Bundesverband an und hat als Ziel, sich in Zukunft in die neue Ordnung des Verbandes einzugliedern, um ein erweitertes Angebot zu bieten.

  • Mitglieder von VERM werden weiterhin als Mitglieder des neuen Vereins geführt. Die Dauer der Mitgliedschaft wird weiter anerkannt. Der Wechsel der Mitgliedschaft ist jedem freigestellt. Eine Kündigung bei VERM ist nicht zwingend notwendig.
  • Neue Mitglieder sind vorzugsweise aus den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Thüringen zu akquirieren. Jedem Bürger oder juristischen Person soll erlaubt werden eine Mitgliedschaft oder eine Fördermitgliedschaft zu erlangen dabei soll die örtliche Herkunft unerheblich sein.

Wienrode/Harz, 24. April 2022